Was passiert, wenn ich die Kontrollfahrt nicht bestehe?
Bestehst du die Kontrollfahrt nicht, wird dir der Führerausweis auf der Stelle entzogen bzw. der ausländische Führerausweis aberkannt. Im Weiteren hält Art. 29 Abs. 3 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (SR 741.51) explizit fest, dass du eine Kontrollfahrt nicht wiederholen kannst. Bei unentschuldigtem Fernbleiben der Kontrollfahrt gilt diese als nicht bestanden.
Aus diesem Grund empfehle ich dir, dich auf die Kontrollfahrt vorzubereiten und dazu Fahrunterricht zu nehmen: Denn dann kannst du alle möglichen Situationen üben, die bei einer Kontrollfahrt geprüft werden, und bist so bestens vorbereitet. Denn wer eine Kontrollfahrt nicht besteht, darf die gesamte Autoprüfung wiederholen – mit allem, was dazugehört.
Ehe dir das passiert, informiere dich doch über mein Angebot zu den Kontrollfahrten: