Nach der bestandenen Autoprüfung bekomme ich den Führerausweis auf Probe. Wie funktioniert der Ausweis auf Probe?
Laut dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) wird seit dem 1. Dezember 2005 der Führerausweis nach bestandener Führerprüfung der Kategorie A (Motorrad) und der Kategorie B (Auto) nicht definitiv, sondern nur noch auf Probe für 3 Jahre ausgestellt. Alle Neulenkerinnen und Neulenker, die im Besitz des Führerausweises auf Probe sind, müssen innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Führerprüfung den obligatorischen WAB-Kurs an einem Ausbildungszentrum von 1 Tag besuchen.
Während der Probezeit darfst du dir auch keine groben gesetzlichen Übertretungen leisten. Ansonsten verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. Erst wenn du die obligatorische Weiterbildung besucht hast und innerhalb der Probezeit von drei Jahren keine Übertretungen hattest, erlangst du den unbefristeten Führerausweis beim Strassenverkehrsamt.