Neue Verkehrsregeln ab dem 01. Januar 2021

Fahren will gelernt sein – und das dauerhaft. Darum informiere ich dich in diesem Beitrag über die neuen Verkehrsregeln, die ab dem 1. Januar 2021 gelten. Ganze sieben Regeln erwarten dich.

Wer die Fahrprüfung schon hinter sich hat, wiegt sich in Sachen Verkehrsregeln oft in Sicherheit. Allerdings ist das Strassenverkehrsgesetz ebenfalls Änderungen und Neuerungen unterworfen. Damit du dein Wissen in Sachen Verkehrsregeln wieder auffrischen kannst, habe ich dir die neuen sieben Regeln zusammengefasst.

 

Reisverschlussprinzip beachten

Wird auf einer Autobahn eine Spur abgebaut, gilt neu das Reissverschlussprinzip. Du musst also die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen. Heute wechseln die Automobilisten zu früh auf die verbleibende Spur, was oft zu Staus führt. Beachtest du das Reisverschlussprinzip nicht, musst du mit einer Ordnungsbusse rechnen.

Wie das Ganze dann auf der Autobahn richtig erfolgen soll, siehst du in diesem ADAC-Video.

 

Rechtsvorbeifahren

Das Rechtsvorbeifahren an Fahrzeugen war auf Autobahnen bisher nur im parallelen Kolonnenverkehr erlaubt. Das ändert sich künftig: Bei einer Kolonne auf dem linken bzw. bei dreispurigen Autobahnen auf dem mittleren Fahrstreifen darfst du ab 2021 vorbeifahren. Mit dieser neuen Regel fliesst der Verkehr länger auf den Spuren.
Was jedoch untersagt bleibt, ist weiterhin das Rechtsüberholen: Du darfst also nicht auf den rechten Fahrstreifen wechseln, ein Fahrzeug überholen und dann wieder links einschwenken. In diesem Fall droht dir immer noch eine Ordnungsbusse.

 

Rettungsgasse neu Pflicht

Neu gilt bei Unfällen auf den Autobahnen die Rettungsgasse als Pflicht. Dies mit dem Ziel, dass die Rettungsfahrzeuge rascher zum Unfallort gelangen können. Was heute nicht immer der Fall ist. Bei einem Stau ist zwischen der linken und der rechten bzw. der mittleren Spur genügend Platz für die Rettungsfahrzeuge zu bilden. Dabei muss der Pannenstreifen frei bleiben. Wer das nicht beachtet, wird mit einer Ordnungsbusse bestraft.

Wie du dich in einem solchen Fall richtig verhältst, erfährst du in diesem Video der Kantonspolizei Bern.

Zum Video

Kapo Bern

 

Rechtsabbiegen für Rad- und Mofafahrer erlaubt

Radfahrer und Mofafahrer dürfen neu an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies wie folgt signalisiert ist:

 

Velofahren auf dem Trottoir

Kinder bis 12 Jahre sollen mit der gebotenen Vorsicht auf dem Trottoir Velofahren dürfen. Heute ist dies nur Kindergärtnern erlaubt. Allerdings gilt diese Regel nur, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist.
Dem Bundesrat ist bewusst, dass diese neue Regel Fussgänger auf den Trottoirs stören kann. Allerdings verhindert sie Unfälle von Kindern mit Autos und verbessert damit die Verkehrssicherheit.

 

Parkplätze für E-Fahrzeuge und Parkgebühren

Neu bekommt der ruhende Verkehr das Symbol «Ladestation». Dieses Symbol soll alle Abstellflächen bezeichnen, die über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen. Auch dürfen Parkfelder mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge neu grün gefärbt sein.

Markierte Parkierungsflächen lassen sich neu mit einem Velopiktogramm für Velos reservieren, ohne wie bisher eine zusätzliche Signalisation anzubringen.
Der Geltungsbereich des Signals «Parkieren gegen Gebühr» hingegen dehnt sich neu auf alle Fahrzeuge aus. Diese Änderung ermöglicht eine Einführung von gebührenpflichtigen Parkfeldern für Motorräder, Mofas und schnelle E-Bikes.

 

Geschwindigkeit mit Anhänger erhöht

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorfahrzeugen mit Anhängern bis zu 3,5 Tonnen beträgt neu 100 km/h statt 80 km/h. Allerdings nur, wenn der Anhänger und das Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind.

 

Hast du noch eine Frage zu einer Verkehrsregel? Oder möchtest du dein Fahrschulwissen wieder auf den neusten Stand bringen? Dann könnte für dich ein Fresh Up genau das Richtige sein: In einer Feedback-Fahrt kannst du dich selbst testen und ein wertvolles Update erhalten.

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