Anforderungen an Begleitpersonen bei Lern- und Übungsfahrten


Du besitzt endlich deinen Lernfahrausweis und möchtest Lernfahrten machen, weisst aber nicht, ob deine Begleitpersonen die Anforderungen erfüllen? Keine Sorge – mit meinen Tipps wird nichts schiefgehen. 

 

Du besitzt einen Lernfahrausweis der Kategorie B

 

Bei jeder Lernfahrt muss dich jemand begleiten. Zudem musst du das «Lernfahrer-L» bei jeder Lernfahrt hinten gut ersichtlich am Fahrzeug befestigen.

Deine Begleitperson muss ausserdem diese Bedingungen erfüllen, damit sie dich auf Lern- und Übungsfahrten begleiten darf:

  • Deine Begleitperson ist mindestens 23 Jahre alt.
  • Sie hat den Fahrausweis der Kategorie B seit mindestens 3 Jahren. Zudem ist er nicht mehr auf Probe.
  • Bei der Fahrt ist es ihr jederzeit möglich, die Handbremse zu betätigen.

Wichtig: Du und deine Begleitperson dürfen dabei keinen Alkohol getrunken oder anderweitige Substanzen konsumiert haben, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

 

Begleitete Lernfahrten: Diese Regeln musst du beachten

 

Alter und Führerausweis

Wollen Begleitpersonen dich als Inhaberin oder Inhaber eines Lernfahrausweises begleiten, müssen sie:

  • das 23. Altersjahr vollendet haben;
  • seit mindestens drei Jahren den Führerausweises der betreffenden Fahrzeugkategorie besitzen.

Wer einen Führerschein auf Probe hat, ist nicht berechtigt, eine Fahrschülerin oder einen Fahrschüler auf Lernfahrten zu begleiten.

 

Wichtiges bei Lernfahrten

 

Darüber hinaus muss deine Begleitperson unterwegs dafür sorgen, dass:

  • die Sicherheit gewährleistet ist. 
  • ihr die Verkehrsvorschriften einhaltet.
  • die Handbremse leicht zu erreichen bzw. zu bedienen ist. 

Immer mehr Personenwagen verfügen über elektrische Handbremsen. Deshalb ist es wichtig, vor einer Lernfahrt zu prüfen, ob mit einer solchen Handbremse eine Fahrausbildung oder eine Führerprüfung durchführbar ist.

Bei den elektrischen Handbremsen gibt es unterschiedliche Modelle. Die einen lassen sich über 6 km/h gar nicht betätigen. Die anderen funktionieren eher wie «herkömmliche» Handbremsen oder bremsen über das ABS ab. 

Manche sind vom Beifahrersitz erreichbar, manche wiederum nicht – wie z. B. die Feststellbremsen, die jeweils unten links auf der Fahrerseite neben den Gas-, Kupplungs- und Bremspedalen zu finden sind.

Dazu hilft der Artikel 27 Absatz 2 VRV weiter. Er wird vom ASTRA folgendermassen ausgelegt:

«Elektrische Handbremsen sind für Lern- und Prüfungsfahrten zugelassen, wenn sie vom Beifahrersitz erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind.»

Für Lern- und Prüfungsfahrten gilt also: Ein Fahrzeug ist dann zugelassen, wenn es folgende Anforderungen kumulativ erfüllt:

  • Die elektrische Handbremse lässt sich vom Beifahrersitz ohne Blockieren der Sicherheitsgurte gut erreichen.
  • Die elektrische Handbremse funktioniert auch während der Fahrt. Sie lässt sich über den Taster dosieren und unterbrechen.
  • Die elektrische Handbremse funktioniert auch beim Betätigen des Gaspedals: Sie unterbricht die Bremswirkung nicht, auch wenn das Gaspedal betätigt wird.

Achtung: Erfüllt die elektrische Handbremse die gestellten Anforderungen nicht, sind weder eine Lern- noch eine Prüfungsfahrt erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der Polizei gebüsst.

 

Alkohol am Steuer

 

Unter Alkoholeinfluss (≥ 0,05 mg/l Atemalkoholkonzentration bzw. ≥ 0,10 Promille Blutalkoholkonzentration) ist das Fahren sowohl dir als Fahrschülerin bzw. als Fahrschüler als auch deiner Begleitperson verboten.

 

Fahrzeugausrüstung

 

Bei jeder Lernfahrt musst du auf der Rückseite des Fahrzeugs die blaue Tafel mit weissem «L» an gut sichtbarer Stelle anbringen. Sobald du die Lernfahrt beendet hast, entfernst du die Tafel wieder.

 

Mitnehmen von anderen Personen

 

Du darfst andere Personen mitnehmen bzw. «Passagiere mitführen». Es gibt aber Fahrzeuge, für die bestimmte Einschränkungen gelten.

 

Begleitete Lernfahrten im Ausland

 

Der Lernfahrausweis ist in der Schweiz gültig, nicht jedoch im Ausland. Wenn du im Ausland fahren möchtest, bevor du die praktische Fahrprüfung absolviert hast, musst du dich vorher über die geltenden Regeln informieren: entweder bei der Vertretung des betreffenden Landes oder bei den Zolldienststellen.