Fahrschule Blickfang
Karsten Schwarz

Blickfang Fahrschule Wil – dein Weg zum Führerausweis

Dein Weg zum Führerausweis gestaltet sich über mehrere Etappen – vom Nothelferkurs und Lernfahrausweis über die Theorieprüfung und den Verkehrskundeunterricht (VKU) bis hin zum Fahrunterricht und zur praktischen Führerprüfung. Damit du weisst, was du je Etappe zu tun hast, habe ich dir alle wichtigen Infos hier zusammengestellt.

1. Etappe:

Dein Nothelferkurs

Bevor du den Lernfahrausweis beantragst, benötigst du einen Nothelferausweis, der nicht älter als 6 Jahre ist. Im Nothelferkurs erwirbst du deinen Nothelferausweis, nachdem du die Grundlagen der ersten Hilfe erlernt hast. Diese sind übrigens auch ausserhalb des Strassen- verkehrs lebensrettend. Sieh den Nothelferkurs nicht als Hürde auf deinem Weg zum Führerausweis, sondern eine Bereicherung fürs Leben.

2. Etappe:

Lernfahrausweis beantragen

Schritt 1
Zuerst musst du das Gesuchsformular deines Wohnkantons herunterladen:

Gesuch für den Lernfahrausweis im Kanton St.Gallen:
PDF-Download

 

Gesuch für den Lernfahrausweis im Kanton Thurgau:
PDF-Download

 

Die Gesuchsformulare für den Lernfahrausweis liegen auch bei den Einwohnerämtern oder Polizeistationen auf. Natürlich kannst du das Gesuchsformular für deinen Lernfahrausweis auch bei mir bestellen – sende mir dazu einfach deine Adresse per Mail. Ich lasse dir daraufhin das Gesuchsformular per Post zukommen.

info@fahrschule-blickfang.ch

 

Schritt 2

Nun gehst du mit dem Gesuchsformular für deinen Lernfahrausweis zu einem Optikerfachgeschäft oder zur Augenarztpraxis deiner Wahl. Dort lässt du einen Sehtest durchführen. Die Testresultate werden dann direkt auf deinem Gesuchsformular eingetragen und bestätigt. Vor der Durchführung des Sehtests musst du einen amtlichen Ausweis wie deine ID-Karte, deinen Pass oder Ausländerausweis vorweisen.

 

Schritt 3
Als nächstes benötigst du ein farbiges Passfoto. Befolge dabei diese Anforderungen:

 Format: min. 35 x 45 mm, max. 45 × 60 mm  keine Profilaufnahmen
 keine Kopfbedeckung keine Computerprints
nicht älter als 1 Jahr

 

Schritt 4

Nun füllst du dein Gesuch für den Lernfahrausweis wahrheitsgetreu aus und reichst das Formular zusammen mit deinem farbigen Passfoto sowie Nothelferausweis beim Strassenverkehrsamt ein. Wenn du dort persönlich erscheinst, entfällt die Bestätigung der Einwohnerkontrolle. Bei einer Einreichung per Post müsstest du diese bei deiner Gemeinde noch einholen und mitsenden.

 

Schritt 5
Spätestens jetzt geht es ans Lernen der Basistheorie. Falls du bereits eine Fahrerlaubnis für die Kategorie A oder die Unterkategorien A1 und B1 besitzt, musst du die Theorieprüfung nicht absolvieren, da du diese bereits für die anderen Kategorien bestanden hast.

Grundsätzlich kannst du dich selbstständig und mithilfe von Lernsoftware sowie Theoriebüchlein auf die Theorieprüfung vorbereiten. Oder aber einen Verkehrsregeltheoriekurs bei mir besuchen, um richtig sattelfest für die theoretische Prüfung zu sein.

Mehr zum Theoriekurs findest du hier

Theorie & VKU

 

Wenn du dich sicher genug fühlst, kannst du deine Theorieprüfung wie folgt ablegen:

SG Theorieprüfung im Kanton St.Gallen (Opendoor = ohne Terminreservation): Zusammen mit der Zulassungsbestätigung zur Theorieprüfung (gelbe Karte) kannst du ohne Voranmeldung bei einem der Prüfzentren deine Theorieprüfung ablegen. Die gelbe Karte bekommst du gleich, nachdem du das Gesuch für den Lernfahrausweis eingereicht hast.
TG Theorieprüfung im Kanton Thurgau: Hier loggst du dich mit den dir zugesandten Daten ein und meldest dich zur Prüfung an. Die Theorieprüfung kannst du frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolvieren. Für die Kategorie B beträgt das Mindestalter 18 Jahre, für die Kategorie A1 16 Jahre. Login Kanton TG.

 

Die Theorieprüfung kannst du frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolvieren. Für die Kategorie B beträgt das Mindestalter 18 Jahre, für die Kategorie A1 16 Jahre. Ab 2021 lässt sich der Lernfahrausweis bereits mit 17 Jahren erwerben.

 

Schritt 6

Nun hast du die Theorieprüfung bestanden – ich gratuliere dir! Nach der bestandenen Theorieprüfung bekommst du deinen Lernfahrausweis bzw. deine vorübergehende Fahrberechtigung sofort ausgestellt. Falls du die Theorieprüfung vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt hast, bekommst du den Lernfahrausweis pünktlich zu deinem Geburtstag zugestellt.

3. Etappe:

Dein VKU Verkehrskunde- unterricht

Nach der Theorieprüfung nimmst du die nächste Etappe in Angriff, indem du den obligatorischen Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchst. Dieser findet an 4 Abenden während jeweils 2 Lektionen statt. Ich empfehle dir, den VKU im ersten Drittel deiner Fahrausbildung zu absolvieren, damit du die erworbenen Kenntnisse danach in der Fahrpraxis vertiefen kannst.

Mehr zum VKU Verkehrskundeunterricht sowie den Kursdaten findest du hier

Theorie & VKU

4. Etappe:

Deine Fahrstunden

Nun können wir gemeinsam auf die Strassen. Meine Fahrschule Blickfang in Wil betreut Fahrschülerinnen und Fahrschüler aus der gesamten Region Wil/Fürstenland. Du kannst deine Fahrstunden bei mir buchen – egal, ob du in Abtwil, Gossau, Niederwil, Andwil, Waldkirch, Oberuzwil, Oberbüren, Niederbüren, Rossrüti, Zuzwil, Lenggenwil, Schwarzenbach, Niederhelfenschwil, Bronschhofen, Eschlikon, Sirnach, Münchwilen, Wängi, Tägerschen etc. wohnst.

 

Parallel empfehle ich dir, neben dem Fahrunterricht auch private Lernfahrten zu absolvieren. Diese darfst du mit einer Begleitperson machen, die den Führerausweis der entsprechenden Kategorie seit mindestens 3 Jahren und nicht mehr auf Probe besitzt sowie das 23. Altersjahr vollendet hat.

Mehr Infos

 

Autostrassen und Autobahnen darfst du erst befahren, wenn du prüfungsreif bist.

Mehr Infos

 

Mehr zum Fahrunterricht sowie den Fahrstunden findest du hier

Fahrstunden

5. Etappe:

Deine Führerprüfung

Jetzt dauert es nicht mehr lange, bis du deinen Führerausweis in den Händen hältst. Zum Abschluss der ersten Ausbildungsphase geht’s zur Führerprüfung, die eine Expertin oder ein Experte des Strassenverkehrsamtes durchführt. Die Prüfung absolvierst du im Normalfall mit dem Fahrschulfahrzeug, in welchem du auch deine Fahrstunden verbracht hast – beste Voraussetzungen also, um deine praktische Fahrprüfung zu bestehen.

Sollte es dennoch nicht auf Anhieb klappen, darfst du die Führerprüfung insgesamt dreimal wiederholen. Eine vierte Prüfung ist erst nach einem positiven «verkehrspsychologischen Gutachten» möglich.

6. Etappe:

Probezeit/WAB-Kurse

Ich gratuliere dir zur erfolgreich bestandenen Führerprüfung! Nun bleibt dein «Führerausweis auf Probe» 3 Jahre gültig. Innerhalb des ersten Jahres musst du einen Weiterbildungskurs besuchen, um deine Fahrpraxis zu festigen und deinen endgültigen Führerausweis zu erlangen. Dieser wird dir erst nach dem Weiterbildungskurs sowie nach dem Ablauf der Probezeit ausgestellt. Das Gesuch kannst du frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum elektronisch einreichen. Eine weitere Prüfung ist nicht erforderlich.

 

Wichtig: Wer während der dreijährigen Probezeit eine Widerhandlung begeht, die zum Entzug des Führerausweises führt, muss ein weiteres Jahr Probezeit anhängen. Beim zweiten Entzug des Führerscheins auf Probe ist die komplette Führerprüfung zu wiederholen.